EWE-Klage – Verbraucherzentrale nennt fünf Kunden als Beispiele

Die Verbraucherzentrale thematisiert teils extreme Abrechnungsverspätungen der EWE in ihrer Klage. Doch die Rechts-Thematik ist komplex. Das Landgericht Oldenburg will bis 31. Mai entscheiden. Ein Beitrag in der Ostfriesen-Zeitung.
11. April 2024, 23:59 Uhr

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Der Artikel auf der Homepage der Ostfriesen-Zeitung. Screenshot: ewe-recherche.de
Der Artikel auf der Homepage der Ostfriesen-Zeitung. Screenshot: ewe-recherche.de

Oldenburg/Ostfriesland – Die EWE hat eine gesetzlich festgelegte Abrechnungsfrist von sechs Wochen im vergangenen Jahr zigtausendfach gerissen. Das ist unbestritten. Trotzdem ist die Klage der Verbraucherzentrale Niedersachsen auf Unterlassung solcher verspäteten Jahresabrechnungen und Abschlussrechnungen kein Selbstläufer. „Das Ganze ist juristisches Hochreck“, merkte der Vorsitzende Richter des Landgerichts Oldenburg, Dr. Dirk Rahe, an – im „frühen ersten Termin“ des Klageverfahrens am Mittwoch, 10. April 2024.

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