Urteil aus Aurich: EWE kassiert gerichtliche Niederlage – statt Tausende Euro vom Kunden Vogt

Die EWE hat einen Strom- und Gaskunden aus Krummhörn (Ostfriesland) auf rund 10.000 Euro verklagt. Damit hat sich die EWE vor dem Landgericht Aurich eine juristische Klatsche eingefangen. Eine Analyse.
9. Mai 2026, 19:00 Uhr

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Der EWE-Bezwinger: Andreas Vogt wurde von seinem Energieversorger verklagt – und hat vor dem Landgericht Aurich gewonnen. Foto: privat / Montage: ewe-recherche.de
Der EWE-Bezwinger: Andreas Vogt wurde von seinem Energieversorger verklagt – und hat vor dem Landgericht Aurich gewonnen. Foto: privat / Montage: ewe-recherche.de

Krummhörn/Aurich/Oldenburg – Die EWE sorgt seit dem Frühjahr 2022 für Schlagzeilen, weil sie immer wieder von Kunden und sogar Nicht-Kunden Geld verlangt, auf das sie keinen Anspruch hat. Infolge von journalistischen Recherchen hat das Oldenburger Unternehmen finanzielle Forderungen in einem Gesamtvolumen von mehreren Hunderttausend Euro zurückgezogen. Eine dreistellige Zahl von Kundenkonflikten ist inzwischen öffentlich geworden. Der EWE-Konzern ist eine Aktiengesellschaft, die mehrheitlich Städten und Landkreisen im Nordwesten Deutschlands gehört.

Der Autor dieses Berichts hat alleine mehr als 100 Zeitungsartikel über Missstände bei der EWE im Umgang mit Kunden veröffentlicht (einen Überblick bietet das Portal https://ewe-recherche.de). Der erste Bericht erschien am 27. März 2022 in der Ostfriesen-Zeitung  – vorangegangen war eine mehr als siebenmonatige Recherche. Einer der darin geschilderten Kundenfälle betraf Andreas Vogt, der in Krummhörn ein Haus gekauft hatte. Es ging unter anderem darum, wann die Verträge zwischen ihm und der EWE überhaupt zustandegekommen sind. Und um eine EWE-Abrechnung auf Schätzungsbasis, die Vogt nicht akzeptierte.

Im Fall Vogt wollte die EWE das Geld eintreiben

Ein Zeitungsbericht vom 16. November 2022 handelte erneut vom EWE-Kunden Vogt. Thema war einer seiner Gasanschlüsse, den die EWE Netz GmbH stillgelegt hatte. Die EWE Vertrieb GmbH berechnete Vogt 339 Kubikmeter Gas, die er an dem Anschluss verbraucht haben soll, den es nicht mehr gab.

Im Unterschied zu Dutzenden anderen Kunden zog die EWE im Fall Vogt ihre finanziellen Forderungen nicht auf die Presseanfragen hin zurück. Die Streitigkeiten dauerten an. Sie wurden zu umfangreich beziehungsweise zu verworren für eine weitere journalistische Berichterstattung. Die EWE Vertrieb GmbH hat ihren Kunden schließlich verklagt.

Wie die EWE ihre Forderung erhöhte und senkte

Vor dem Landgericht Aurich ging es dann offenbar um fast alles, was eine Kundenbeziehung zwischen der EWE und einem Verbraucher ausmacht. Streitig waren der Vertragsbeginn, die verbrauchte Gas- und Strommenge und sogar die Höhe der Abschlagszahlungen, die der Kunde an die EWE geleistet hatte. Das geht aus dem Urteil hervor, das der Betroffene dem journalistischen Internet-Portal EWE-Recherche.de zur Verfügung gestellt hat. 

Die EWE hat Andreas Vogt demnach zunächst auf 9740,45 Euro verklagt. Im Laufe des Verfahrens hat sie ihre Forderung auf 10.819,44 Euro erhöht. Doch am Ende wollte sie nur noch 4927,14 Euro haben.

 „Einmalige Flut an immer neuen Rechnungen“

Bezüglich der Strom- und Gaslieferungen war die Leistung der EWE also streitig, die buchhalterische Arbeitsbilanz des Unternehmens hingegen aktenkundig: Die EWE hat nach Darstellung des Landgerichts Aurich unter anderem „61 verschiedene Teil‑, Zwischen‑, und Endabrechnungen“, 17 Stornierungen und fünf als „Kontokorrent“ überschriebene Verrechnungsmitteilungen in das Klageverfahren eingebracht. Im Urteil wird festgestellt, dass „für den Verbraucher und letztlich auch für das Gericht keine zumutbare Möglichkeit besteht, die Rechtmäßigkeit der Abrechnungen zu überprüfen“.

Weiter heißt es im Urteil: „Die auch für das Gericht bis dato einmalige Flut an immer neuen Rechnungen für unterschiedliche und mitunter willkürlich gewählte Abrechnungszeiträume, die daraufhin storniert und durch wieder neue Rechnungen ersetzt wurden, macht es jedem Verbraucher völlig unmöglich, die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der einzelnen Rechnungen mit einem zumutbaren Aufwand zu überprüfen.“ Das Gericht habe „im laufenden Verfahren außerdem mehrfach darauf hingewiesen, dass aus den immer neu erstellten und wieder stornierten Abrechnungen kein nachvollziehbarer Vortrag erkennbar ist, welche Abrechnungseinheiten vom Beklagten in welchem Abrechnungszeitraum verbraucht worden sein sollen und welche der zahlreich vorgelegten und wieder stornierten Rechnungen letztlich Anspruch auf Richtigkeit für sich erhebt“.

Welche EWE-Rechnungen sollen korrekt sein?

Nicht einmal von der Rechtmäßigkeit des zuletzt noch geforderten Betrags in Höhe von 4927,14 Euro konnte die EWE das Gericht überzeugen. Im Urteil wird kritisiert, die EWE lasse unerwähnt, „auf welchen der 61 vorgelegten Rechnungen die dort angestellte Berechnung der noch begehrten Summe beruht“. Die Berechnung sei „schon deshalb nicht geeignet, den noch geltend gemachten Klageanspruch zu begründen“, da die EWE in drei Schriftsätzen „jeweils von unterschiedlich hohen Abschlagszahlungen“ von Vogt ausgehe. Laut einer EWE-Stellungnahme soll er 7029 Euro bezahlt haben. Nach einer weiteren EWE-Stellungnahme sollen es 7260,91 Euro gewesen sein. Und nach der dritten EWE-Stellungnahme, auf die sich das Gericht bezieht, soll der Kunde Vogt 7028,77 Euro gezahlt haben.

Das Landgericht stellt fest: Auch nach dem letzten Schriftsatz der EWE vom 5. Februar 2026 bleibe unklar, „wie genau und nach welcher Methodik die Klägerin Verrechnungen der Zahlungen des Beklagten vornimmt“. Die EWE habe „darauf bestanden, die Verrechnung der vom Beklagten geleisteten Zahlungen nach internen Verrechnungsmethoden der Klägerin vorzunehmen“ – also nach Verrechnungsmethoden der EWE, „die sie jedoch weder gegenüber ihrem eigenen Prozessbevollmächtigten, noch gegenüber dem Gericht oder dem Beklagten offengelegt hat“.

Landgericht stellt Gesetzesverstoß der EWE fest

Dem Gericht ist es gelungen, immerhin einen Vertragsbeginn zu ermitteln, wie im Urteil zu lesen ist. Das Gericht sah dennoch keine Möglichkeit, „die konkrete Höhe der vom Beklagten verbrauchten Energie und die dafür unter Abzug seiner bisherigen Zahlungen gegebenenfalls noch geschuldete Summe zu berechnen“. Das Gericht kam zu dem Ergebnis: „Jeder zugunsten der Klägerin“, also der EWE, „ausgeurteilte Beitrag wäre letztlich völlig aus der Luft gegriffen und auf reinen Vermutungen und unzulässigen Schätzungen basierend.“

Die EWE hatte den Energieverbrauch ihres Kunden Vogt wiederholt geschätzt und auf dieser Grundlage finanzielle Forderungen erhoben. Das Landgericht hat diesbezüglich einen Verstoß der EWE gegen das Energiewirtschaftsgesetz festgestellt. So habe die EWE den Verbrauch geschätzt, obwohl ihr der Kunde Zählerstände mitgeteilt habe.

Auf EWE-Recherche.de sind mehrere Zeitungsberichte verlinkt, in denen Kunden ein solches Geschäftsgebaren der EWE beklagt haben. Ein Geschäftsgebaren, das vom Landgericht nun als Gesetzesverstoß verurteilt wurde.

16 Pressefragen an die EWE – und zwei Sätze als Antwort

Das Landgericht Aurich fällte das Urteil, dass die Klage der EWE „unbegründet“ sei. Denn: „Der Klägerin steht der geltend gemachte Anspruch aus keinem rechtlichen Gesichtspunkt zu.“ Die EWE habe die Anspruchsvoraussetzungen „bis zuletzt nicht schlüssig vorgetragen“. Das Unternehmen sei „bereits für den behaupteten Vertragsbeginn beweisfällig geblieben“.

Eine erste Presseanfrage mit 16 Fragen zu diesem Urteil wollte die EWE nicht beantworten: „Wir haben das noch nicht rechtskräftige Urteil des Gerichts zur Kenntnis genommen und werden dieses intern bewerten und weitere Schritte aus dieser Bewertung ableiten. Daher werden wir uns derzeit nicht zu diesem komplexen Verfahren äußern.“

Die Rechtsmittelfrist ist nach gerichtlicher Auskunft aber verstrichen, ohne dass die EWE Berufung eingelegt hätte. Auf eine neuerliche Presseanfrage hin teilte das Unternehmen mit: „Da leider ein wichtiger Zeuge in diesem Fall verstorben ist, wird EWE keine Rechtsmittel gegen das Urteil einsetzen, da der Aufwand dieses nicht rechtfertigt.“

Der Streit um den Vertragsbeginn

Bei dem Verstorbenen handelt es sich um den Voreigentümer des Hauses von Andreas Vogt. Die EWE erläutert: „Da der Verkäufer leider verstorben ist, lässt sich die genaue Übergabe auch nicht mehr vor Gericht rekonstruieren.“

Das scheint das Landgericht Aurich anders zu sehen: Es hat einen „Vertragsbeginn am 05.12.2021“ errechnet. Die EWE geht hingegen von einem Vertragsbeginn rund ein Jahr früher aus, wie dem Urteil zu entnehmen ist: „Die Klägerin behauptet, der Beklagte habe die streitbefangene Liegenschaft spätestens am 29.11.2020 bezogen und ab diesem Zeitpunkt im Rahmen der Grundversorgung sowohl Strom- als auch Gaslieferungen von der Klägerin erhalten.“

Auch der – zwischenzeitlich verstorbene – Zeuge hatte Ärger mit der EWE: Im Frühjahr 2022 schilderte der damals 88-jährige Helmut Friedrich dem Autor dieses Berichts, dass er „sein EWE-Team” am liebsten zum Teufel gejagt hätte. Der Grund: Friedrich hatte für das Haus, das er an Andreas Vogt verkauft hatte, von der EWE einen Mix aus Mahnungen, Rückzahlungen und (neuen) „Vertragsbestätigungen“ erhalten.

Bei Friedrich lenkte die EWE im Unterschied zu Vogt nach der Zeitungsberichterstattung ein. Der 88-jährige berichtete, dass der Stromversorger nach rund eineinhalb Jahren des Hin und Her alle Lieferverträge für sein verkauftes Haus storniert habe.

So geht es für den EWE-Kunden Vogt weiter

Wie geht es für den Kunden Vogt abrechnungstechnisch weiter? Die EWE antwortete am 19. März 2026: „Am 6. März 2025 hatte der Netzbetreiber die Möglichkeit, die Zählerstände bei Herrn Vogt zu erfassen. Diese dienen als Grundlage und Start für die weiteren Abrechnungen. Im Februar 2026 hat uns Herr Vogt die jeweiligen Zählerstände mitgeteilt. Auf dieser Basis werden die weiteren Abrechnungen erstellt.“

Derweil beklagt der Kunde Vogt den Eingang weiterer EWE-Rechnungen, die Verbrauchsschätzungen enthielten – obwohl er Zählerstände mitgeteilt habe.

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