Ostfriesland/Oldenburg – Die EWE hat eine „Entschuldigungszahlung“ für Kunden angekündigt, die – länger als die gesetzliche Abrechnungsfrist von sechs Wochen – auf die Erstattung eines Guthabens warten mussten. Voraussetzung für die monetäre „Entschuldigung“ ist, dass das Guthaben eines Kunden bei mindestens 100 Euro lag und er noch EWE-Kunde ist.
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