Die EWE behauptet, dass ihren Kunden kein finanzieller Schaden entstehe, wenn Geld von ihr verwahrt wird, das eigentlich – noch oder wieder – bei den Kunden sein müsste oder zumindest könnte. Die EWE argumentiert, dass dieses Geld ja als Guthaben berücksichtigt werde – spätestens bei der nächsten Jahresabrechnung.
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