Was sagt die Bundesnetzagentur zur Geschäftspraxis der EWE?

Die EWE muss Grundgebühren zurückerstatten, die sie für die Stromversorgung von Photovoltaik-Anlagen kassiert hat, die keinen Strom verbrauchen. Hätte sie überhaupt die Verträge abschließen dürfen? Ein Beitrag in der Ostfriesen-Zeitung.
8. November 2022, 23:59 Uhr

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Der Artikel auf der Homepage der Ostfriesen-Zeitung. Screenshot: ewe-recherche.de
Der Artikel auf der Homepage der Ostfriesen-Zeitung. Screenshot: ewe-recherche.de

Ostfriesland/Bonn – Die Vertragsbestätigung der EWE Vertrieb GmbH kam am 3. Juni 2020 – für eine Stromlieferung, die bereits am 8. Oktober 2019 begonnen haben soll. Der bisherige Stromverbrauch: null Kilowattstunden.

Das Ihlower Ehepaar, das unverhofft zu diesem EWE-Grundversorgungsvertrag kam, ist kein Einzelfall. Unsere Zeitung hat in den vergangenen Wochen über mehrere Betreiber von älteren Photovoltaik-Anlagen berichtet, die von der EWE mit Lieferverträgen und Abschlagsforderungen überrascht worden sind. Das betrifft Anlagen, die Sonnenstrom nicht für den Eigenbedarf produzieren, sondern ihn komplett ins Stromnetz einspeisen.

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