Ostfriesland/Oldenburg – Für Strom- und Gaskunden gibt es mehr Verbraucherschutz als für Wärmekunden. Das geht aus einem Urteil des Landgerichts Oldenburg hervor, das auf eine Klage der Verbraucherzentrale Niedersachsen gegen die EWE zurückgeht – aber noch nicht rechtskräftig ist, weil beide Parteien die Möglichkeit haben, Rechtsmittel einzulegen.
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