Gesetzeslücke – Politiker reagieren auf Oldenburger EWE-Urteil

Nach ihrer EWE-Klage sieht die Verbraucherzentrale den Bundestag in der Pflicht. Denn im Landgerichts-Urteil offenbart sich eine Gesetzeslücke. Abgeordnete von fünf Parteien nehmen Stellung. Ein Artikel in der Ostfriesen-Zeitung.
13. Juni 2024, 18:19 Uhr

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So entwickelte sich das Rercherche-Projekt: Ein Artikel auf der Homepage der Ostfriesen-Zeitung, mit eingeblocktem EWE-Recherche-Foto. Screenshot/Foto/Montage: ewe-recherche.de
So entwickelte sich das Rercherche-Projekt: Ein Artikel auf der Homepage der Ostfriesen-Zeitung, mit eingeblocktem EWE-Recherche-Foto. Screenshot/Foto/Montage: ewe-recherche.de

Ostfriesland/Oldenburg – Für Strom- und Gaskunden gibt es mehr Verbraucherschutz als für Wärmekunden. Das geht aus einem Urteil des Landgerichts Oldenburg hervor, das auf eine Klage der Verbraucherzentrale Niedersachsen gegen die EWE zurückgeht – aber noch nicht rechtskräftig ist, weil beide Parteien die Möglichkeit haben, Rechtsmittel einzulegen.

Hier geht es zum Artikel auf der Homepage der Ostfriesen-Zeitung.

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