Oldenburg/Ostfriesland – Die EWE hat eine gesetzlich festgelegte Abrechnungsfrist von sechs Wochen im vergangenen Jahr zigtausendfach gerissen. Das ist unbestritten. Trotzdem ist die Klage der Verbraucherzentrale Niedersachsen auf Unterlassung solcher verspäteten Jahresabrechnungen und Abschlussrechnungen kein Selbstläufer. „Das Ganze ist juristisches Hochreck“, merkte der Vorsitzende Richter des Landgerichts Oldenburg, Dr. Dirk Rahe, an – im „frühen ersten Termin“ des Klageverfahrens am Mittwoch, 10. April 2024.
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