Macht sich die EWE mit unberechtigten Geldforderungen strafbar?

Kann die EWE beliebig von Energieverbrauchern Geld fordern, auf das sie keinen Anspruch hat – und Schufa-Meldungen androhen? Die Staatsanwaltschaft Oldenburg berichtet von Ermittlungsverfahren. Ein Artikel in der Ostfriesen-Zeitung.
20. Juni 2022, 23:59 Uhr

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Der Artikel auf der Homepage der Ostfriesen-Zeitung. Screenshot: ewe-recherche.de
Der Artikel auf der Homepage der Ostfriesen-Zeitung. Screenshot: ewe-recherche.de

Ostfriesland/Oldenburg – Ermittelt die Staatsanwaltschaft Aurich oder die Staatsanwaltschaft Oldenburg strafrechtlich gegen die EWE? Seit Monaten berichtet unsere Zeitung von Energieverbrauchern, denen die EWE Geld abknöpfen will, auf das sie keinen Anspruch hat. In manchen Fällen hat die EWE Zählerstandsmeldungen ignoriert und den Energieverbrauch zu hoch geschätzt. Bei anderen Verbrauchern scheint sie bezüglich Anfangszählerständen Fantasiewerte angenommen zu haben. In weiteren Fällen hat sie Geld für Wohnungen oder Häuser verlangt, welche die Betroffenen längst verkauft hatten oder mit denen sie nie etwas zu tun hatten.

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